6. Wo muss ich Anmelden

Der Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Das BMUV und das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützen dabei in Fragen der Auslegung der NiSV. Konkrete Vollzugsfragen sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen obersten Landesbehörden zu richten. Sie finden eine Übersicht der dem BMUV von den Ländern diesbezüglich zur Verfügung gestellten Informationen auf der Internetseite des BMUV "Vollzug der NiSV".

Für NRW sind folgende Stellen zuständig

Zuständige Vollzugsbehörde
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
www.bra.nrw.de 
poststelle@bra.nrw.de 

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
www.bezreg-detmold.nrw.de 
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
www.brd.nrw.de 
poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln
50667 Köln
www.bezreg-koeln.nrw.de 
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
www.bezreg-muenster.de 
poststelle@brms.nrw.de