Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Vertragsschluss

1. Die Verträge der Beteiligten kommen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande.

2. Mit der Buchung einer NISV Fachkundeschulung über den Webshop oder auf anderem Wege entsteht ein verbindlicher Schulungsvertrag.

3. Ein kostenloser Rücktritt ist bis 24 Stunden nach der Buchung möglich. Danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.


§ 2 Leistungsumfang

1. Die Leistung umfasst die gewissenhafte und korrekte Durchführung der Ausbildung, der Kurse oder anderer vertraglicher Pflichten unter Einhaltung gegenseitiger Rücksichtnahme.

2. Den Teilnehmenden werden umfassende Informationen über die finanziellen und fachlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt. Sie sind eigenverantwortlich dafür verantwortlich, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen, die für die Zulassung, Aus- oder Weiterbildung erforderlich sind.

3. Die an der Ausbildung oder dem Kurs beteiligten Personen verpflichten sich zu einem pünktlichen und höflichen Umgang miteinander sowie zu einem angemessenen Umgangston.

4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind neben dem Abschluss aller Kurse auch eine regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme an der Ausbildung sowie das Erreichen des Kursziels.

5. Geringfügige und zumutbare inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen seitens der Kosmedi GmbH sind zulässig, sofern sie den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich beeinträchtigen. Über derartige Änderungen der Leistung wird die Kosmedi GmbH die Teilnehmenden rechtzeitig informieren. Änderungen der Leistung seitens der Teilnehmenden bedürfen der Zustimmung der Kosmedi GmbH. Durch einvernehmliche Änderungen der Leistung kommt kein neuer Vertrag zustande.


§ 3 Anmeldebedingungen

1. Die verbindliche Anmeldung wird zusammen mit den von den Bewerbern eingereichten Unterlagen geprüft. Erfüllen diese die Zulassungsvoraussetzungen, werden die Bewerberinnen als zukünftige Teilnehmerinnen für eine Ausbildung oder einen Kurs zugelassen. Diese Zulassungsvorgaben unterliegen nicht immer dem Ermessen des Bildungsträgers, sondern können auch von anderen Stellen, einschließlich gesetzlicher Vorgaben, festgelegt werden.

2. Bei Annahme der Anmeldung erhält die Teilnehmerin die von der Schulleitung unterzeichnete verbindliche Anmeldung zurück. Damit kommt ein Schulungs-Teilnehmervertrag zustande.

3. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, ihre aktuelle Wohnsitzadresse anzugeben. Änderungen sind der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Die Teilnahme setzt eine gesundheitliche und persönliche Eignung voraus.

5. Bei Sprachproblemen oder körperlichen Einschränkungen kann die Kosmedi GmbH die persönliche Eignung vorab durch ein Gespräch und die Teilnahme an verschiedenen


Unterrichtseinheiten prüfen.

6. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung grundsätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Sollte nur eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag unterzeichnen, bestätigt diese damit, eine entsprechende Vollmacht der ggf. noch vorhandenen weiteren Erziehungsberechtigten zu haben oder das alleinige Erziehungsrecht innezuhaben. Sobald die Teilnehmerin die Volljährigkeit erreicht, tritt sie mit eigenhändiger Unterschrift dem Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre Rechte und Pflichten richten sich nach der Volljährigkeit des Teilnehmers.



§ 4 Ablauf der Aus- und Weiterbildungen

1. Die Aus- oder Weiterbildung vermittelt den Teilnehmenden die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß dem jeweiligen Kurs oder der Ausbildung.


2. Die Dauer der Aus- oder Weiterbildung kann variieren, ebenso können die Angebote über andere als die bekanntgegebenen Durchführungszeiten hinausgehen. Dies hängt auch von den individuellen Fehlzeiten der Teilnehmenden ab, die zu 100% nachgeholt werden müssen.


3. Vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden von der Kosmedi GmbH einen rechtzeitig erstellten Stundenplan, der die Dauer und den Zeitpunkt der jeweiligen Kurse enthält. Die Aus- oder Weiterbildung wird in der Regel kontinuierlich durchgeführt. Der Stundenplan enthält auch einzelne Termine, Pausen sowie Ferien- und Prüfungszeiten. Die Kosmedi GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf organisatorische Änderungen innerhalb des Stundenplans vorzunehmen.


4. Die Kurse finden in den vom Kosmedi GmbH festgelegten Räumlichkeiten statt. Sofern es aus organisatorischen Gründen erforderlich ist, kann die Kosmedi GmbH andere geeignete Schulungsorte bestimmen, sofern dies für die Teilnehmenden zumutbar ist.


5. Sollten Ausbildungs- oder Kursstunden aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, kann die Kosmedi GmbH einen Ersatztermin, einen Ersatzinhalt oder einen Ersatzdozenten festlegen.


6. Bei praktischen Übungen stellen sich die Teilnehmenden entweder gegenseitig als Übungsobjekte zur Verfügung oder es werden Behandlungen an externen Personen oder Modellkunden durchgeführt.


7. Teilnehmende, die den Unterricht durch ihr Verhalten stören, können nach einer Verwarnung von der weiteren Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausgeschlossen werden, auch für einen längeren Zeitraum.


8. Die Schul- und Hausordnung ist verbindlich. Diese wird gesondert zur Verfügung gestellt.


§ 5 Krankheit und Fehlzeiten

1. Wenn ein Teilnehmender erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist er verpflichtet, die Kosmedi GmbH umgehend zu informieren, idealerweise 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei plötzlicher Erkrankung bis spätestens 9:00 Uhr morgens.


2. Falls dies nicht geschieht und die Kosmedi GmbH zudem ein Modell nach Hause schicken muss, werden dem/der Teilnehmer/in die Modellkosten in voller Höhe gesondert in Rechnung gestellt.


3. Die Teilnahme an der Prüfung ist grundsätzlich nur bei 100%iger Kursbelegung gestattet.


4. Verspätungen und Fehlzeiten müssen spätestens am ersten Tag nach der Rückkehr schriftlich ausreichend begründet werden. Andernfalls wird der Vermerk "unentschuldigt fehlend" in den Zertifikaten vermerkt. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.



§ 6 Prüfung

1. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung und der Erhalt der Zertifikate sind nur möglich, wenn der/die Teilnehmer/in regelmäßig am Unterricht teilgenommen (100%) und die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme bezahlt hat.


2. Falls der/die Teilnehmer/in die Kosmedi GmbH ohne Abschlussprüfung verlässt, erhält er/sie ein detailliertes Schreiben, das den Abbruch und das Fernbleiben von der Prüfung sowie den aktuellen Schulungsstand betrifft.


§ 7 Unterrichtsmaterialien

1. Die Materialien und Unterrichtsunterlagen, die zu Beginn der Aus- oder Weiterbildung ausgehändigt werden, gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtsumme in das Eigentum des Teilnehmenden über.


2. Die zur Behandlung der Modelle erforderlichen Materialien werden von der Kosmedi GmbH bereitgestellt.


3. Der Teilnehmende ist dazu angehalten, sorgsam und sparsam mit den zur Verfügung gestellten Waren, Geräten und Ausstattungen umzugehen.


4. Der Teilnehmende ist eigenverantwortlich dafür zuständig, die erforderlichen Arbeitsutensilien zu jedem Unterrichtstag mitzubringen. Nicht mehr vorhandene Arbeitsutensilien, die von der Kosmedi GmbH zur Verfügung gestellt wurden, werden nicht kostenlos ersetzt, sondern separat in Rechnung gestellt.


§ 8 E-Learning

1. Der Umfang und die Nutzungsdauer der Online-Lernplattformen, die im Unterricht verwendet werden, werden entweder beim Kauf der Kurse festgelegt oder durch die Dozenten bekanntgegeben. Die angegebene Zeit wird entweder als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate usw.) oder als bestimmter Zeitraum (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt. Die Nutzungsdauer beginnt nicht zwangsläufig mit der ersten Anmeldung der Schüler/in.


2. Die Zugangsdaten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen keiner anderen Person zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe der Zugangsdaten oder des Inhalts an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Kosmedi GmbH führt zu Vertragsstrafen in Höhe von 10.000 EUR bis 25.000 EUR.


3. Falls es zu Problemen beim Einloggen auf die Lernplattform oder beim Anzeigen der Inhalte kommt, muss dies innerhalb von 24 Stunden der Kosmedi GmbH gemeldet werden. Nur so kann eine Verlängerung der Zugriffsdauer ermöglicht werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Verlängerung des Zugriffs.


4. Der Umfang und die Nutzungsdauer der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den Kauf der entsprechenden Inhalte geregelt. Den Schülern wird nur der Inhalt angezeigt, den sie erworben haben. Andere E-Learning-Inhalte sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder des Zeitraums kann der Inhalt grundsätzlich nicht erneut aufgerufen werden. Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.


5. Bei der Erstellung eigener Beiträge erklären sich die Schüler/innen damit einverstanden, keine Inhalte zu erstellen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Es dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente oder andere Inhalte verwendet werden, für die die Schüler/innen die entsprechenden Rechte besitzen. Die Kosmedi GmbH übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Beiträge, die nicht von ihr erstellt oder von ihr zur Kenntnis genommen wurden.


6. Die Kosmedi GmbH behält sich das Hausrecht auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen vor. Bei Verstoß gegen die AGB oder andere Nutzungsbedingungen kann die Kosmedi GmbH die Schüler/innen sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning-Inhalte ausschließen. Die Haftung der Kosmedi GmbH für digitale Angebote beschränkt sich ausschließlich auf Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.


§ 9 Absage von Kursen

1. Die Kosmedi GmbH behält sich das Recht vor, Kurse bei unzureichender Teilnehmerzahl bis zu


14 Tage vor Kursbeginn ersatzlos abzusagen. Die angemeldeten Teilnehmer/innen werden automatisch für den nächstfolgenden Kurs gebucht, in dem noch freie Plätze vorhanden sind.


2. Die Teilnehmer/innen werden schriftlich darüber informiert und haben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung das Recht, die Teilnahme durch eine schriftliche Mitteilung, die spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bei der Kosmedi GmbH eingegangen sein muss, umzubuchen.


§ 10 Preise

1. Die vereinbarten Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die jeweilige Aus- oder Weiterbildung. Der Preis kann je nach Art der Ausbildung oder des Kurses auch Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren, Schulungsunterlagen, Verbrauchsmaterialien oder andere Leistungen enthalten. Sofern diese Positionen nicht im Vertrag aufgeführt sind, sind sie grundsätzlich nicht im Preis inbegriffen.


2. Sofern eine Grundausstattung vorgesehen ist, wird diese dem Schüler/in als Schülerset übergeben. Das Schülerset geht erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten vertraglich geschuldeten Betrags in das persönliche Eigentum des Schülers/in über.


3. Bei Wiederholung von Prüfungen oder Kursen werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür sind den jeweiligen Ausbildungs- oder Kursbeschreibungen bzw. der Prüfungsordnung zu entnehmen.


§ 11 Fälligkeit, Zahlungsweise

1. Die in dem jeweiligen Ausbildungsvertrag oder Teilnehmervertrag vereinbarten Fälligkeiten und Regelungen bei Zahlungsverzug gelten.


2. Sofern die Zahlungen über einen der unterstützten Online-Zahlungsdienstleister abgewickelt werden (z. B. PayPal, Klarna), gelten anstelle der Regelungen des § 11 dieser AGB die Regelungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.


§ 12 Ausbildungsbeihilfen

1. Zusagen über Ausbildungsbeihilfen und andere finanzielle Unterstützungen können nur von den dafür zuständigen Stellen erteilt werden. Es wird empfohlen, diese Fragen vor der Anmeldung zu klären. Die Gewährung von Leistungen Dritter hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrages.



§ 13 Kündigung durch den/die Teilnehmerin

1. Die Teilnehmenden haben das Recht, den geschlossenen Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 626 BGB) jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die Kündigung und der Kündigungsgrund sind schriftlich und unverzüglich per Einschreiben mitzuteilen. Eine ordentliche Kündigung durch die Teilnehmenden ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurden im Ausbildungs- oder Teilnehmervertrag abweichende Regelungen vereinbart.

2. Die Teilnehmenden erkennen ausdrücklich das berechtigte Interesse der Kosmedi GmbH an einer langfristigen Bindung und einer verlässlichen Kalkulation an.


3. Im Falle einer Kündigung aufgrund höchstpersönlicher medizinischer Ungeeignetheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.


4. Die Teilnehmenden erkennen das berechtigte Interesse der Kosmedi GmbH an der Vermeidung von Abbrüchen unter vorgeschobenen Gründen an. Bei vorübergehenden Umständen wie Schwangerschaft oder Krankheit muss die Aus- oder Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.


5. Wenn die Teilnehmenden ihr Kündigungsrecht wahrnehmen, hat die Kosmedi GmbH Anspruch auf angemessene pauschale Erstattung anstelle der vereinbarten Aus- oder Weiterbildungsgebühren, es sei denn, es wurde im Teilnehmer- oder Ausbildungsvertrag eine abweichende Regelung getroffen.


6. Die Höhe der pauschalen Erstattung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung.


7. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Kündigung durch die Teilnehmenden hat die Kosmedi GmbH Anspruch auf volle Vergütung.


8. Im Falle von NiSV-Schulungen ist eine ordentliche Kündigung durch die Teilnehmenden ebenfalls ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.


§ 14 Kündigung durch die Ausbilderin

1. Die Kosmedi GmbH kann vor Beginn oder nach Beginn der Aus- oder Weiterbildung vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht von der Kosmedi GmbH zu vertreten sind und die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen.


2. In diesem Fall kann der Teilnehmende nur dann Ersatz für die unmittelbar mit der Aus- oder Weiterbildung verbundenen notwendigen Aufwendungen verlangen, wenn der Kosmedi GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


3. Bei anhaltenden Verstößen der Teilnehmenden gegen die Aus- oder Weiterbildungsvorschriften ist die Kosmedi GmbH berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen, die in den Aus- oder Weiterbildungsunterlagen vermerkt wird. Bei erneutem Verstoß aus demselben Grund kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Bei schwerwiegenden und unzumutbaren Verstößen ist die

Kosmedi GmbH berechtigt, das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.


4. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Ausbildungs- oder Teilnehmervertrags durch die Kosmedi GmbH steht der Schule ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 100 % der Lehrgangskosten zu.


§ 15 Versicherung und Haftung

1. Die Kosmedi GmbH haftet für Schadensfälle im Zusammenhang mit den Schulungsräumlichkeiten und den erbrachten Schulungsleistungen. Sofern es sich um einen versicherten Schadensfall handelt, verpflichtet sich der Teilnehmende, bei der Erfüllung der versicherungstechnischen Obliegenheiten der Kosmedi GmbH nach bestem Wissen und Gewissen mitzuwirken.

2. Falls der Teilnehmende vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Mitwirkungspflicht schuldhaft unterlässt und dadurch die Haftpflichtversicherung der Kosmedi GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit wird, erlischt auch der Schadensersatzanspruch des Teilnehmenden gegenüber der Kosmedi GmbH.

3. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände besteht nicht.

4. Die Haftung der Kosmedi GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Kosmedi GmbH, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei leicht fahrlässig verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.


5. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt ein anderer der oben genannten Haftungsgründe vor. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Schadensfall von der in § 15 Absatz 1 genannten Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. 

6. Die Regelungen in § 15 Absatz 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7. Die vorstehende Regelung führt nicht zu einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmenden.


8. Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung, schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung der Kosmedi GmbH beschränkt sich nach eigenem Ermessen auf die Wiederholung der vereinbarten Leistung. Die Kosmedi GmbH haftet nicht für Sach- oder Körperschäden, die durch Dritte verursacht wurden.


9. Die Teilnehmenden sind bei der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse unfallversichert.


10. Haftungsausschlüsse aus diesem Vertrag berühren nicht die gesetzlichen Regelungen.


§ 16 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

1. Die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Skripte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.

2. Eine Vervielfältigung, Verbreitung der Skripte sowie Video- und Tonaufnahmen des Unterrichts und das Abfotografieren von Unterrichtsmaterialien sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung


der Schulleitung zulässig.

3. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Kosmedi GmbH Schadensersatzansprüche gegenüber dem/der jeweiligen Teilnehmenden vor.


§ 17 Sonstiges

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Kosmedi GmbH jederzeit geändert oder angepasst werden.

2. Über Änderungen wird schriftlich informiert. Der Teilnehmende hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs erlischt das Vertragsverhältnis zwischen der Kosmedi GmbH und dem Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung.

3. Die Kosmedi GmbH behält sich das Recht vor, die Teilnehmenden über Neuigkeiten und Änderungen bezüglich der Schulungen und deren Inhalte zu informieren.

4. Sowohl der Rücktritt als auch die Kündigung von Vertragsbestandteilen oder des gesamten Vertrags durch den Teilnehmenden bedürfen der Schriftform.

5. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen, die mit der Kosmedi GmbH abgeschlossen wurden, bedürfen ebenfalls der Schriftform.


§ 18 Verzicht auf Einrede der Verjährung

1. Der Teilnehmende verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.


§ 19 Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eschweiler.


§ 20 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.