5. Fachkundenachweis für welche Geräte

Fachkundenachweise werden benötigt für

  • Laser/IPL/SHR/Lichttherapeutische Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Ultraschallgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Niederfrequenzgeräte

Die NiSV gilt für den Betrieb und  Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

 Seit dem 31. Dezember 2022 dürfen Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen nur noch Personen einsetzen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Darüber hinaus können insbesondere im medizinischen Bereich oder in Forschung und Lehre Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen eingesetzt werden. Für diese Bereiche gilt die NiSV nicht.   Wenn Privatpersonen solche Geräte zu privaten Zwecken einsetzen, ist die NiSV nicht anwendbar.