FAQ zu NiSV
Abschlussbedingungen
Fragen und Antworten zur NISV
3. Welche Geräte fallen unter die Verordnung?
Extrem niedrig festgelegte Grenzwerte lassen praktisch alle Geräte, die elektrischen Strom auf die Haut oder in die Haut leiten unter die Verordnung fallen. Die Gerätebeispiele sind nicht vollständig und dienen nur zum Verständnis der Unterteilung der verschiedenen Technologien. Je nach Hersteller können Geräte in mehreren Frequenzbereichen und Technologien arbeiten. Die Verordnung gilt nicht für medizinische Geräteanwendungen. Die Verordnung gilt nicht für private (nicht-gewerbliche) Zwecke. Die Verordnung gilt nicht für den Betrieb von UV- Bestrahlungsgeräten.
Gerät | Grenzwert | Beispiele |
---|---|---|
Alle Ultraschallgeräte | >50mW/cm² am Auge >100 mW/cm² am Körper Mechanischer Index >0,4Thermischer Index >0,7 | US-Spatel, HIFU, US zum Einschleusen, Mikromassage, US-Platten |
Alle Ultraschallgeräte | Alle Frequenzen Alle Betriebsarten | Dauerschall und gepulster Schall |
Laser | Laserklassen 1c, 2M, 3R, 3B, 4 | |
IPL und SHR, Lichtbestrahlungsgeräte | Intensive Lichtquellen, gepulste ungepulste inkohärente optische Strahlung, mit Zweckbestimmung Effekt auf Zielgewebe | Haarstimulation, Kollagenstimulation, Lichtduschen |
Hochfrequenz Wirkung Spezifische Absorptionsraten oder Leistungsdichten | >100 KHz 2 W/kg am Kopf; >4 W/kg Extremitäten | Monopolare RF |
Wirkung elektrische Feldstärken | >100 KHz-10 MHz | Multipolare RF |
Kontaktströme | >100 KHz-110 MHz | Elektro-Nadelepilation, RF- Needling |
Niederfrequenz | >1 Hz -100 KHz | Muskel- und Nerven Stimulation |
Gleichstrom | >0,5 mA; >0,8 mA/m² | Iontophorese, Mesoporation |
Magnetfeld | >400 mT | Magnetfeldtherapie |