3. Welche Geräte fallen unter die Verordnung?

Extrem niedrig festgelegte Grenzwerte lassen praktisch alle Geräte, die elektrischen Strom auf die Haut oder in die Haut leiten unter die Verordnung fallen. Die Gerätebeispiele sind nicht vollständig und dienen nur zum Verständnis der Unterteilung der verschiedenen Technologien. Je nach Hersteller können Geräte in mehreren Frequenzbereichen und Technologien arbeiten. Die Verordnung gilt nicht für medizinische Geräteanwendungen. Die Verordnung gilt nicht für private (nicht-gewerbliche) Zwecke. Die Verordnung gilt nicht für den Betrieb von UV- Bestrahlungsgeräten.

Gerät Grenzwert Beispiele
Alle Ultraschallgeräte >50mW/cm² am Auge >100 mW/cm² am Körper Mechanischer Index >0,4Thermischer Index >0,7 US-Spatel, HIFU, US zum Einschleusen, Mikromassage, US-Platten
Alle Ultraschallgeräte Alle Frequenzen Alle Betriebsarten Dauerschall und gepulster Schall
Laser Laserklassen 1c, 2M, 3R, 3B, 4  
IPL und SHR, Lichtbestrahlungsgeräte Intensive Lichtquellen, gepulste ungepulste inkohärente optische Strahlung, mit Zweckbestimmung Effekt auf Zielgewebe Haarstimulation, Kollagenstimulation, Lichtduschen
Hochfrequenz Wirkung Spezifische Absorptionsraten oder Leistungsdichten >100 KHz 2 W/kg am Kopf; >4 W/kg Extremitäten Monopolare RF
Wirkung elektrische Feldstärken >100 KHz-10 MHz Multipolare RF
Kontaktströme >100 KHz-110 MHz Elektro-Nadelepilation, RF- Needling
Niederfrequenz >1 Hz -100 KHz Muskel- und Nerven Stimulation
Gleichstrom >0,5 mA; >0,8 mA/m² Iontophorese, Mesoporation
Magnetfeld >400 mT Magnetfeldtherapie