Kosmedi Wikipedia Pflichten und Anerkennung
Kosmedi GmbH hat DAkkS Anerkennung
Die Kosmedi GmbH ist offiziell als NiSV-Fachkundeschule von der Personenzertifizierungsstelle akkreditiert. Eine Anerkennung der NISV Fachkunde ist ab 2024 nur durch akkreditieren Schulen möglich.
Mit unserer Anerkennung garantieren wir unseren Teilnehmern eine qualifizierte und gesetzeskonforme Ausbildung im Bereich NISV. Lassen Sie sich vor Ihrer Auswahl der Schule die Zertifizierung zeigen!
Kosmedi GmbH vermittelt erfolgreich die Fachkunde nach den Vorgaben der NISV - Richtlinien seit Oktober 2019
Anerkannter Schulungsanbieter für NISV Fachkunde durch dbi Zert Gmbh Anerkennungs nach DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)
Zertifiziert nach den Zertifizierungsrichtlinien über die deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V. DEGEUK
AZAV zertifizierter Träger für Aus- & Weiterbildungsmaßnahmen durch Qualidata. Durch die Anerkennung ist eine Übernahme der Schulungskosten für manche Module durch das Jobcenter möglich.
Zertifikat als anerkannte NISV-Schule
Als zertifizierte Schule bieten wir folgende:
Fachkundemodule nach NISV an:
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GK Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
28 LE im E-Learning und 50 LE mit virtueller Präsenz sowie 1 Präsenztag in der Schule -
OS Optische Strahlung
33 LE im E-Learning und 43 LE mit virtueller Präsenz sowie 3-4 Präsenztage in der Schule -
US Ultraschall
19 LE im E-Learning und 11 LE mit virtueller Präsenz sowie 1 Präsenztag in der Schule -
EK EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik
20 LE im E-Learning und 12 LE mit virtueller Präsenz sowie 1 Präsenztag in der Schule -
ES EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation
8 LE im E-Learning und 10 LE mit virtueller Präsenz sowie 1 Präsenztag in der Schule
Dokumente und weitere Informationen
Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft
Wegen Corona wurde die Nachweispflicht der Fachkunde um ein Jahr auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
Fachmodul Akkreditierung NiSV
LINK ZUM FACHMODUL AUF DER SEITE DES BMU
"Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen" (NiSV)
LINK ZUR VERORDUNG IM BUNDESGESETZBLATT
Fachkunderichtlinie NiSV
LINK ZUR FACHKUNDERICHTLINIE AUF DER SEITE DES BMU
Nachweis der Fachkunde und Anmeldung
Meldepflicht Fachkundenachweis und NISV Pflichtige Geräte wie Laser
§3 Absatz 3 NISV Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen. Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Die Meldung erfolgt einfach durch eine Mitteilung per email an die zuständige Vollzugsbehörde:
Der Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Eine Meldung kann beispielsweise mit folgendem Formular Meldung der Fachkunde und Geräte benutzt werden
Bitte Zutreffendes ausfüllen Nichtzutreffendes Löschen oder ändern.
Für NRW zuständige Vollzugsbehörden sind:
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
poststelle@brdt.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
poststelle@brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de